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Münchener Str. 8, 82362 Weilheim 0881 2230 info@bahnhof-apotheke-weilheim.de

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Öffnungszeiten

Mo - Fr:08.00 - 13.00 | 14.00 -18.00 Uhr
Sa:geschlossen

Polymedikation

Beratung von Patienten mit Poly­medikation in der Bahnhof Apotheke

Poly­medikation bezieht sich auf die dauerhafte Einnahme von fünf oder mehr verordneten Medikamenten. Dies kann bei der Behandlung chronischer Krankheiten notwendig sein, birgt jedoch Risiken wie Neben­wirkungen und Wechsel­wirkungen.

In der Bahnhof Apotheke in Weilheim bieten wir eine erweiterte Medikations­beratung bei Poly­medikation an.

Ablauf

Schritt 1

Vereinbaren Sie einen Termin

Folgende Möglichkeiten zur Termin­vereinbarung stehen Ihnen zur Verfügung:

0881 2230

info@bahnhof-apotheke-weilheim.de

Schritt 2

Ihr Termin in der Bahnhof Apotheke

An dem im Schritt 1 vereinbarten Termin kommen Sie bitte zu folgender Adresse:

Bahnhof Apotheke
Münchener Str. 8
82362 Weilheim

Zu dem ersten Termin bringen Sie bitte folgendes mit:

  • alle Medikamente
  • Medikationspläne (soweit vorhanden)
  • Arztbriefe

Unsere speziell geschulten Apothekerinnen und Apotheker beziehen Ihre verordneten und selbst gekauften Arznei­mittel (auch Nahrungs­ergänzungs­mittel) in die Medikations­analyse mit ein.

Schritt 3

Medikations­analyse

Nach dem Gespräch mit Ihnen nehmen wir eine umfassende Prüfung Ihrer Medikamente im Rahmen der Arzneimittel­therapie­sicherheit (AMTS) vor. Wir achten dabei u. a. auf Doppel­medikation, ungeeignete Dosierungen, Risiken, Neben- und Wechsel­wirkungen.

Schritt 4

Medikations­plan

Anschließend überarbeiten wir gegebenenfalls Ihren Medikations­plan und entwickeln Lösungen. Bei Bedarf und mit Ihrer Einwilligung arbeiten wir eng mit Ihrem behandelnden Arzt bzw. Ihrer Ärztin zusammen.

Schritt 5

Ihr zweiter Termin in der Bahnhof Apotheke

In einem zweiten Gespräch besprechen wir dann das Ergebnis mit Ihnen in der Bahnhof Apotheke in Weilheim und Sie erhalten einen aktuellen Medikation­splan.

Anspruch auf kostenfreie Beratung

Die Kosten der pDL werden alle zwölf Monate von Ihrer Kranken­kasse bzw. Ihrer privaten Kranken­versicherung übernommen. Sie sind Anspruchs­berechtigt, wenn Sie derzeit und voraussichtlich auch über die nächsten 28 Tage fünf oder mehr verordnete Arzneimittel in Dauer­medikation einnehmen. Bei einer erheblichen Umstellung der Medikation (mindestens drei neue/verordnete Arzneimittel oder Inhalativa) sind zusätzliche Termine möglich.